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O² can not do



Es konnte schon immer schwierig werden, wenn man sich wegen eines Problems mit einem der großen Telefonanbieter auseinandersetzen musste. Doch was dem Auszubildenden Jan M. passierte, zeichnet sich nach einem nun über 12-monatigen Kampf als echte Katastrophe ab.

 

Was war passiert? Jan M. (20) holte sich bei O² eine UMTS / GPRS Handykarte für seinen PC, um von seinem Ausbildungsbetrieb im 700 km entfernten Allgäu über das Internet den Kontakt zu seinen Freunden in Brandenburg aufrecht erhalten zu können. Mit dem Tarif Business Profi, einer „Fairflat“, hatte er ein Datenvolumen von 5 Gigabyte im Monat für 25,- Euro gebucht.

 

Aber dann kam die Katastrophe, seine Mutter kündigte im Juli im fernen Brandenburg die Flatrate und Jan nutzte das Internet in Bayern munter weiter. Erst im August, als eine schriftliche Bestätigung der Vertragskündigung kam, merkte Jan M., was passiert war und versuchte, dies mit O² zu klären, dass er den Vertrag nach wie vor nutzen wolle und nicht er gekündigt habe, sondern seine Mutter, die dazu aber nicht berechtigt sei. Ende August kam dann auch eine Bestätigung von O², dass man die vorliegende Kündigung als gegenstandslos betrachte und der Vertrag in „vereinbarter Form“ weitergeführt werde.

 

Doch dann kamen Rechnungen von O² über mehrere Tausend Euro. Eine Nachfrage ergab, dass zwar der Vertag wieder aufgenommen sei, nicht aber die günstige Flatrate. So nutzte Jan M. unwissend die ganze Zeit die PC-Karte zu einem sehr teuren Einzeltarif, wo mittlerweile 5.000 Euro aufgelaufen sind. Dazu wurde die Karte gesperrt und eine Kommunikation mit Freunden ist für ihn schon lange nicht mehr möglich.

 

Der letzte Versuch am 3. November 2007, die Situation mit O²  zu klären, brachte wiederum keinen Erfolg. Ein schriftlicher Widerspruch wegen der hohen Kosten von Mitte Oktober liege in der Rechtsabteilung zur Prüfung, eine Nutzung der Flatrate und Entsperrung der PC-Karte sei nur möglich, wenn mindestens 2.500 Euro bezahlt werden. Wenn Jan M., der gerade mal von 350 Euro im Monat leben muss, das Geld nicht habe, dann solle er es sich von seiner Mutter holen, die sei ja an allem Schuld. Doch die Mutter ist auch nur eine einfache Arbeiterin, die diesen Betrag nicht mal einfach so nebenher aufbringen kann. Eine Stornierung der Rechnung und eine normale Berechnung der etwa 25 Euro im Monat komme nicht in Frage, Kulanz sei ausgeschlossen. Jan M. kann nun seine Kontakte zu Freunden aus dem fernen Allgäu nicht mehr pflegen und ist darüber hinaus auf viele Jahre tief verschuldet.

 

Bei einer Nachfrage unserer Redaktion in der Pressestelle von O², teilte man uns mit, dass man schon sehe, dass dieser Fall sehr unglücklich sei. Man versprach Jan M. eine Gutschrift über 500,- Euro zu geben, auf den Restbetrag von 4.500,- Euro könne man aber nicht verzichten. Für Jan M. bleibt also alles beim Alten, keine Kontaktmöglichkeit und ein Berg Schulden für die nächsten Jahre!

 

Als Fazit muss man also feststellen, dass der Servicegedanke bei O² mit ungenügend bewertet werden muss, das auf die Bedürfnisse und Probleme gerade bei jungen Leuten keine Rücksicht genommen wird und der Werbeslogan eigentlich „O² can not do“ lauten müsste.

(pi)



 Das vorläufige Ende der Geschichte ...



Irgendwann Anfang 2008 hat O² seine Forderung von nunmehr über 5000,- Euro an ein Inkassounternehmen verkauft, welches sich im April 2008 mit einem Schreiben bei Jan M. meldete. Darin stand sehr direkt, er solle die Forderung, die natürlich nun wieder angewachsen war, binnen 14 Tagen ausgleichen, oder man würde die Eidesstattliche Versicherung verlangen und er hätte 30 Jahre lang Schulden ....

 

In einem Antwortschreiben teilte Jan M. (beraten durch einen älteren Freund) dem Inkassounternehmen mit, er werde nicht bezahlen, er habe ein Schreiben von O², worin ihm schriftlich bestätigt werde, dass "die Kündigung als gegenstandslos" betrachtet wird und so diese Forderung nicht gerechtfertigt ist. Ausserdem müsse vor einer Eidesstattlichen Versicherung erst einmal ein Mahnbescheid kommen, dem er selbstverständlich widersprechen werde ...

 

Dann war Ruhe ...

 

bis Anfang August 2008. Kurz nach Beginn der bayerischen Sommerferien kam der Mahnbescheid, wohl in der Hoffnung, dass Jan M. im Urlaub sei und so die Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht wahrnehmen kann. Glücklicherweise war dem nicht so und dem Mahnbescheid wurde fristgerecht widersprochen ...

 

... seitdem ist nichts mehr gekommen, denn nun wäre ja eine Gerichtsverhandlung zur Feststellung der Rechtmässigkeit der Forderung der nächste Schritt für das Inkassounternehmen gewesen ...

(pi)